Der Erfolg im Löscheinsatz ist untrennbar mit der Verwendung von Atemschutz verbunden. Die Feuerwehrmänner von anno dazumal ließen sich lange Bärte wachsen, befeuchteten diese und schoben sie zwischen die Zähne. So oder ähnlich werden uns heute die nicht sehr wirkungsvollen Maßnahmen unserer Vorgänger im Kampf gegen Rauch und Qualm beschrieben. Erst durch die Erfindung des umluftunabhängigen Atemschutzes in den Kriegsjahren des 20. Jahrhunderts konnte der Geräteträger vor jeglichen Brandgasen und Atemgiften ausreichend geschützt werden.
In der Hauptwache steht folgende Atemschutzausrüstung zur Verfügung:
46 | Atemschutzgerät 300 bar Composite |
146 | AS-Maske |
4 | Atemschutz Rettungsset |
3 | Rettungshaube „Respi Hood“ |
46 | Kombifilter |
46 | Totmann Warngerät |
7 | Atemschutz Überwachungstafel |
1 |
Druckluft Schlauchgerät |
2 |
Maskenfunk Trupp Ausstattung |
Die Ausbildung des Feuerwehrmannes zum Atemschutzgeräteträger beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Nach erfolgter medizinischer Beurteilung durch den Haus- oder Feuerwehrarzt kann der zweitägige Atemschutzgrundlehrgang an der Landesfeuerwehrschule besucht werden. Nach erfolgreicher Teilnahme setzt sich die Ausbildung auf Ortsebene laufend fort.
Durch Verrauchen von Übungsobjekten mit dem Nebelgenerator, der Abhaltung von Übungen mit hohen physischen Belastungen unter Atemschutz sowie die Teilnahme an Atemschutzleistungsprüfungen und am Atemschutzfortbildungslehrgang wird die Ausbildung möglichst praxisnahe fortgesetzt. Die Verwendung von Atemschutz im Chemikalienschutzanzug stellt noch weitaus höhere Anforderungen an den Einzelnen.
Ordnungsgemäß verarbeitete, gelagerte oder transportierte atomare, biologische oder chemische Stoffe und Güter stellen im Allgemeinen, sowie auch für die Feuerwehr zunächst keine besondere Gefahr dar.
Wenn diese Stoffe und Güter zum Beispiel durch unsachgemäße Handhabung, oder durch äußere, nicht beabsichtige Einwirkungen unkontrolliert frei werden, ist der Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Dabei müssen im Speziellen die Gefahren, welche bei diesen Substanzen und Gütern vorhanden sein können, im besonderen Maße berücksichtigt werden.
Aufgabe der Feuerwehr ist es dann, die von den Stoffen ausgehenden Gefahren zu erkennen, zu bewerten und genau diesen Gefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
Gefahrgutstützpunkt Hallein
Das Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug (GSFA) für den Tennengau ist bei der Feuerwehr Hallein stationiert und daher sind wir auch Gefahrgut- und Strahlenschutzstützpunkt unseres Bezirkes.
Im Stützpunkt Hallein sind alle für den Gefahrgut- und Strahlenschutzeinsatz benötigten Gerätschaften und Materialien auf dem Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug vorhanden bzw. in unserem KAT-Lager untergebracht.
Der Feuerwehr Hallein steht auch eine Messdienstgruppe zur Verfügung, die im speziellen für solch heikle Einsätze ausgebildet ist. Eine große Anzahl von Kameraden ist auch im Besitz eines Strahlenschutzleistungsabzeichens in Bronze, Silber und Gold.
Diese Einheit unterzieht sich auch stetigen Schulungen und Sonderausbildungen auf Orts-, Bezirks- und Landesebene.
Für unseren Bezirk gibt es (laut Sondereinsatzplan) einen Gefahrgutzug, welcher aus Einheiten von vier Feuerwehren besteht:
Ist ein Ereignis mit den Kräften der jeweiligen Ortsfeuerwehr und dem Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug nicht mehr beherrschbar, wird lt. Sondereinsatzplan "Gefahrgut" dieser Gefahrgutzug alarmiert.
Als Stützpunktfeuerwehr zählt der gesamte Tennengau zu unserem erweiterten Einsatzgebiet.
Zu unserem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
Um diesen Einsatzbereich abdecken zu können stehen uns 9 Taucher, mit den Ausbildungen Feuerwehrlehrtaucher, Feuerwehrtaucher 1, 2 und 3 zur Verfügung. Diese haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
Unseren Schiffsführern, die im Besitz des österreichischen Schiffsführerpatentes sind, stehen folgende Boote zur Verfügung:
Anforderungen an unsere Schiffsführer: